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Notwendige Befunde sind zu erheben

  • Abformung beider Kiefer

  • Fixierung der Kiefer-Bisslage

  • Herstellung der Kiefermodelle

  • Dreidimensionale Orientierung der Kiefermodelle

  • Metrische Analyse der Kiefermodelle

  • Übersichts-Röntgenaufnahme

  • Fernröntgen-Seitenaufnahme (FRS)

  • Profil- und Enface-Fotografien

  • Digitale Analysen von FRS und Gesichtsfotografien

  • Röntgenaufnahme der Hand (in Einzelfällen, zur Bestimmung des skelettalen Alters)

  • Instrumentelle Funktionsanalyse ( in Einzelfällen). Wurden bereits Unterlagen beim Zahnarzt erstellt ( z.B. Röntgenaufnahmen) werden diese zur Befunderhebung mitverwendet. Zu beachten ist jedoch, dass Röntgenaufnahmen dafür nicht älter als 1 Jahr sein dürfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Um die Ausgangssituation der Kiefer zueinander dauerhaft darzustellen, werden mit Hilfe von Abdrücken Modelle hergestellt und ausgewertet.

Um den Zustand der Zähne oder Zahnkeime festzustellen, sind Röntgenaufnahmen bei allen kieferorthopädischen Behandlungen zwingend erforderlich.

Die Röntgenaufnahme des Gesichtsschädels zeigt die Wachstumsrichtung der Kiefer und die Achsenrichtung der Zähne.

Auswertung der Kiefermodelle Panorama-Übersichtsaufnahme Fernröntgen-Seitenaufnahme

 

 

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