Kieferorthopädie
Information für Patienten
Im kieferorthopädischem Sinne sind gerade Zähne nicht nur Ausdruck von guter Funktion und Gesundheit, sondern bestimmen in einem hohen Maße die Attraktivität eines Gesichts.
Der Weg zum Kieferorthopäden zur rechten Zeit kann gesundheitliche Schäden bei Kindern vermeiden!
Erbliche Vorbelastungen, aber auch ein Missverhältnis zwischen Zahn- und Kiefergröße oder zwischen Ober- und Unterkiefergröße können Fehlentwicklungen auslösen. Auch als Erwachsener besteht die Möglichkeit sich mit guten Erfolgsaussichten dem Kieferorthopäden anzuvertrauen. Die Frage, ab wann eine kieferorthopädische Behandlung erfolgen sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei angeborenen Kieferfehlbildungen, wie z.B. einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, werden die Patienten bereits im Säuglingsalter kieferorthopädisch betreut.
Des weiteren gibt es auch bereits im Kleinkindalter schon derartige Fehlbildungen im Kiefer, die eine Frühbehandlung ( Dauer i.d. Regel 1 Jahr) erforderlich machen. Die frühzeitige Beseitigung solcher Fehlbildungen ist wichtig, um zu verhindern, dass sich Sprachstörungen und/oder eine falsche Zungenlage manifestiert. Zudem lösen Fehlstellungen des Kiefers häufig eine Störung des Gesichtswachstums hervor, die man später nur mit einem sehr großem Aufwand beseitigen kann. Oder ein Ausgleich ist gar nicht mehr möglich.
Leider kann mit einer Frühbehandlung nicht ausgeschlossen werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt nochmal eine Zweitbehandlung erforderlich wird.
Eine klassische kieferorthopädische Behandlung beginnt im Durchschnitt, abhängig vom Entwicklungsstand des Kiefers, bei Mädchen im Alter von 9 - 11 Jahren, bei Jungen 2 Jahre später. Die Behandlungsdauer beträgt ca. 3 Jahre, wobei diese von der Art des Behandlungsgerätes abhängt.
Zu beachten ist, dass eine kieferorthopädische Behandlung nach der Vollendung des 18. Lebensjahres von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt wird. Ist eine Kieferanomalie jedoch so ausgeprägt, dass sie nur duch eine kombiniert kieferorthopädische/kieferchirurgische Behandlung behandelt werden kann, wird die Behandlung auch nach dem 18. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen.